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Grundsätzlich kann jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit Ottomotor auf den alternativen Betrieb mit Erdgas um- bzw. nachgerüstet werden. Dazu müssen im wesentlichen ein Gastank, ein Gemischaufbereitungssystem und eine elektronische Steuerung im Fahrzeug installiert werden. Die Nachrüstung stellt daher einen erheblichen Eingriff in das Antriebssystem des Fahrzeugs dar, der das in der Typgenehmigung dokumentierte Abgasverhalten ändern und die Sachmängelhaftung oder eventuelle Garantien des Herstellers für das Antriebssystem außer Kraft setzen kann.
Fast alle Automobilhersteller bieten mittlerweile serienmäßige Erdgasfahrzeuge (PKW und Nutzfahrzeuge) an, die diese Nachteile nicht aufweisen. Die Erdgastanks werden werksseitig meist im Unterboden der Fahrzeuge angebracht. Die Angebotspalette wird ständig erweitert.
Vorteile eines Serienfahrzeuges ab Werk:
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volle Garantie ab Werk vom Automobilhersteller
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weit verbreitetes Händler- und Werkstattnetz
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kein Kofferraumverlust
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alle Gasanlagenkomponenten entsprechen hohen Qualitätsanforderungen
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erdgasoptimierte Technik ab Werk
Wir raten Ihnen daher statt einer Umrüstung zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Serien-Erdgasfahrzeugs.
In der Vergangenheit haben nachträglich auf Gasantrieb umgerüstete Fahrzeuge hin und wieder zu Unzufriedenheiten bei Kunden geführt. Ursachen waren entweder mangelnde Informationen im Vorfeld der Umrüstung, Qualitätsprobleme bei den verwendeten Bauteilen oder bei der Ausführung der handwerklichen Arbeiten, wenn diese von nicht qualifizierten Unternehmen durchgeführt wurden. Da die Sachmängelhaftung des Automobilherstellers auf den Motor durch den Umbau in der Regel erlischt, raten wir Ihnen, mit dem Umrüstungsbetrieb eine entsprechende Übernahme dieser Haftung zu vereinbaren.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps geben, falls Sie sich doch für eine Umrüstung Ihres Benzinfahrzeugs entscheiden (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
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Erkundigen Sie sich, ob das Fachpersonal der von Ihnen ausgewählten Werkstatt eine Schulung zur Gasanlagenprüfung (GAP) oder Gassystemeinbauprüfung (GSP) absolviert hat oder eine Einbauschulung des deutschen Kfz-Gewerbes bzw. eines Fahrzeug- oder Gasanlagenherstellers/-importeurs vorweisen kann.
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Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass alle Komponenten der Druckgasanlage nach ECE-R 110 zertifiziert sind. Dadurch ersparen Sie sich in Zukunft die regelmäßig wiederkehrende und kostspielige Druckprüfung der Tanks.
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Verlangen Sie, dass die gesamte Gasanlage eine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 oder ein entsprechendes Teilegutachten von einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) ausweist und genau für Ihren Fahrzeugtyp vorgesehen ist.
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Falls Sie einen PKW haben, der die Abgasnorm D4 oder Euro IV einhält, lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass dieses Abgasverhalten und die eventuelle Steuervergünstigung auch nach der Umrüstung erhalten bleiben.
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Verlangen Sie eine Einzelabnahme der Umrüstung durch eine der zuständigen Prüforganisationen (z. B. TÜV oder DEKRA).
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Sollte der Umrüster Ihnen die Einzelabnahme nicht anbieten wollen oder können (z. B. bei Umrüstungen im Ausland), dann erkundigen Sie sich vor der Umrüstung bei einer TÜV- oder DEKRA-Vertretung, mit welchem Aufwand und welchen Kosten für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis zu rechnen ist. Unter Umständen wird ein kostspieliger Abgastest in einem zertifizierten Emissionslabor verlangt, bei dem das Fahrzeug mit mehreren Treibstoffen (Benzin/Referenzgase G20/G25) geprüft wird.
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Vereinbaren Sie mit dem Umrüstungsbetrieb eine Übernahme der Sachmängelhaftung für Ihr Fahrzeug, die den gesamten Motor und die Abgasanlage beinhaltet.
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Achten Sie darauf, dass die Gasanlage korrekt in den Kfz-Brief und den Kfz-Schein eingetragen wird. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs.
Bitte beachten Sie bei Nach- bzw. Umrüstung im Ausland:
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Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines im Ausland umgerüsteten Fahrzeuges danach, ob der TÜV bzw. die DEKRA die Umrüstung begutachten können und abnehmen werden.
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Erfragen Sie genau, welche Unterlagen oder Zertifikate für diesen Fall von den Prüforganisationen benötigt werden und lassen Sie sich unbedingt diese Unterlagen vom Einbauer/Verkäufer der Anlage auch aushändigen. Sollte keine Abnahme erfolgen, fahren Sie Ihr Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.
Zertifizierung von Fachwerkstätten für Nachrüstungen
Der Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff (IEK) hat in Zusammenarbeit mit der DEKRA und dem TÜV ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren entwickelt, nach dem sich zukünftig alle interessierten Fachbetriebe ihre Qualitätsarbeit bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb bescheinigen lassen können.
Damit soll sichergestellt werden, dass Sie nach erfolgter Nachrüstung ein zuverlässiges und kostensparenden Erdgasfahrzeug fahren können und auch Fragen der Haftung und Gewährleistung zufriedenstellend geregelt sind.
Eine Liste der zertifizierten Betriebe erhalten Sie unter www.iek-deutschland.de.
Werkstätten, die an dem Zertifizierungsverfahren teilnehmen möchten, wenden sich bitte an Initiativkreis Edgas als Kraftstoff-Deutschland e.V. oder Kontakt: 03 41-4 43 23 16 oder
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