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Käufer von neuen Erdgasautos können durch die seit 1. Juli 2009 geltende neue Kfz-Steuer kräftig sparen. Neben dem Hubraum wird nun auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt, die Steuer hat also eine Emissions-Komponente.
Die neue Kfz-Steuer gilt für alle ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw. Sie setzt sich zusammen aus:
- Hubraumanteil: 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Ottomotoren (Erdgasautos und Benziner) beziehungsweise 9,50 Euro für Dieselfahrzeuge.
- CO2-Anteil: 2,00 Euro je Gramm CO2, das pro Kilometer Fahrt ausgestoßen wird, wobei 120 Gramm steuerfrei bleiben.
Erdgasautos werden also beim Hubraumanteil geringer besteuert als Dieselautos, was auch nach der alten Kfz-Steuer der Fall war. Beim CO2-Anteil kommen Autos mit Erdgasantrieb sowohl gegenüber Dieselautos als auch gegenüber Benzinern günstiger weg. Grund: Erdgasautos stoßen bis zu 15 Prozent weniger CO2 aus als die jeweils gleich motorisierten Dieselfahrzeuge und bis zu 25 Prozent weniger als die entsprechenden Benziner.
Damit ist für Erdgasautos die neue Kfz-Steuer insgesamt um bis zu 89 Prozent geringer als bei vergleichbaren Dieselautos und um bis zu 85 Prozent geringer als bei entsprechenden Benzinern. Die konkreten Spareffekte lassen sich mit Hilfe des Kfz-Steuer-Rechners unter www.gibgas.de berechnen. Einige Beispiele:
- VW Passat Variant TSI EcoFuel: Für das Modell mit Automatikgetriebe beträgt die neue Steuer 30 Euro. Der entsprechende Benziner kostet 194 Euro, das Dieselfahrzeug 268 Euro.
- Der Opel Zafira CNG ecoFLEX Turbo wird mit 70 Euro besteuert, sein Benzin-Pendant mit 198 Euro und das Dieselmodell mit 280 Euro.
- Der Fiat Grande Punto Natural Power kostet jährlich 28 Euro, der vergleichbare Benziner 66 Euro und das vergleichbare Dieselmodell 124 Euro.

Für Gebrauchtfahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren, wird die Kfz-Steuer nach der alten Regelung erhoben. Lediglich bei Autos mit Erstzulassung im Zeitraum zwischen dem 5. Oktober 2008 und dem 30. Juni 2009 prüft das Finanzamt ohne Aufforderung, ob der Eigentümer nach der alten oder nach der neuen Regelung weniger zu zahlen hat. In diesen Fällen wird stets der niedrigere Satz festgelegt. Außerdem soll der Auto-Altbestand ab 2013 komplett in die neue Kfz-Steuer überführt werden.
Informationen zu den CO2-Emissionen der aktuell serienmäßig ab Werk erhältlichen Erdgasautos finden Sie hier.
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